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„Im Mittelalter gab es in Schwalingen 9 Urhöfe, später waren es 10.“ Diese Nachricht überliefert Pastor Wilhelm Wittkopf 1897 in seiner „Geschichte des Kirchspiels Neuenkirchen“. In der Schwalinger Siedlungsgeschichte wird darüber berichtet, dass das Dorf seine Entstehung wohl in der fränkischen Zeit vor etwa 1000 Jahren einer staatlich gelenkten Ansiedlung von Bauern in den eroberten Gebieten des altsächsischen Herzogtums Sachsen verdankt. Und dass vieles darauf hinweist, dass bei dieser Ansiedlung die 10 Schwalinger Urhöfe errichtet wurden. Genaue Nachrichten über diese Höfe haben wir aus der Gründungszeit des Dorfes natürlich nicht. Aber schon 300 Jahre später, Ende des 13.Jahrhunderts wird in überlieferten mittelalterlichen Dokumenten von dem Dorf Schwalingen im Kirchspiel Neuenkirchen berichtet. Der Grundbesitz in unserer Gegend war im Mittelalter noch nicht in geschlossenen Territorien der jeweiligen Herrscher zusammengefasst. Ihr Besitz war vielmehr meist über weite Gebiete verstreut. Teils bestand er aus ganzen Dörfern, teils auch nur aus einzelnen Höfen in Dörfern, Waldstücke oder Mühlen. Es war Streubesitz. So war es die Regel, dass die in einem Dorf gemeinsam lebenden Bauern unterschiedlichen Grundherren abgabenpflichtig waren. Auch in dem Heidedorf Schwalingen war das so. In dieser Zeit, im 13.Jahrhundert, ist der Bischof von Verden zwar kirchlicher Herr in dem großen Gebiet seines Bistums Verden. Aber seine landesherrliche Hoheit ist sehr begrenzt. Er besitzt als gleichzeitig weltlicher Fürst nur vertreute Güter und Rechte im Stift Verden, die keine landesherrliche Machtbasis sein können. Aber danach strebt der Fürstbischof von Verden und so versucht er nach Kräften, seine Güter durch Tausch auf das Gebiet des Stifts Verden, dem alten Gau Sturmi, zu konzentrieren und dort weitere Güter und Rechte zu erwerben. Im 13.Jahrhundert ist Landesherr in weiten Teilen des alten Gaues Sturmi der Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen, Burggraf von Magdeburg, Albrecht II., so der offizielle Titel dieses askanischen Herrschers. Aber nach der Errichtung des welfischen Herzogtums Braunschweig-Lüneburg zu Beginn des 13.Jahrhunderts kann Herzog Albrecht II. seine Stellung im altsächsischen Kernbereich nicht behaupten. Nach und nach muss er seine Besitztitel im wachsenden welfischen Einflussbereich aufgeben, darunter auch die Grafschaftsrechte im Gebiet um Verden, dem altsächsischen Sturmi-Gau.
Diözese und Stift Verden im 13 bis 16.Jahrhundert Der Gau Sturmi im altsächsischen Herzogtum Sachsen um das Jahr 1000
Der Gau Sturmi im altsächsischen Herzogtum Sachsen um das Jahr 1000
Diözese und Stift Verden im 13 bis 16.Jahrhundert
Die Urhöfe im Heidedorf Schwalingen
- 2024
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