„Im Mittelalter gab es in Schwalingen 9 Urhöfe, später waren es 10.“ Diese
Nachricht überliefert Pastor Wilhelm Wittkopf 1897 in seiner „Geschichte des
Kirchspiels Neuenkirchen“.
In der Schwalinger Siedlungsgeschichte wird darüber berichtet, dass das Dorf
seine Entstehung wohl in der fränkischen Zeit vor etwa 1000 Jahren einer
staatlich gelenkten Ansiedlung von Bauern in den eroberten Gebieten des
altsächsischen Herzogtums Sachsen verdankt. Und dass vieles darauf hinweist,
dass bei dieser Ansiedlung die 10 Schwalinger Urhöfe errichtet wurden. Genaue
Nachrichten über diese Höfe haben wir aus der Gründungszeit des Dorfes
natürlich nicht. Aber schon 300 Jahre später, Ende des 13.Jahrhunderts wird in
überlieferten mittelalterlichen Dokumenten von dem Dorf Schwalingen im
Kirchspiel Neuenkirchen berichtet.
Der Grundbesitz in unserer Gegend war im Mittelalter noch nicht in
geschlossenen Territorien der jeweiligen Herrscher zusammengefasst. Ihr Besitz
war vielmehr meist über weite Gebiete verstreut. Teils bestand er aus ganzen
Dörfern, teils auch nur aus einzelnen Höfen in Dörfern, Waldstücke oder Mühlen.
Es war Streubesitz. So war es die Regel, dass die in einem Dorf gemeinsam
lebenden Bauern unterschiedlichen Grundherren abgabenpflichtig waren. Auch
in dem Heidedorf Schwalingen war das so.
In dieser Zeit, im 13.Jahrhundert, ist der Bischof von Verden zwar kirchlicher Herr
in dem großen Gebiet seines Bistums Verden. Aber seine landesherrliche Hoheit
ist sehr begrenzt. Er besitzt als gleichzeitig weltlicher Fürst nur vertreute Güter
und Rechte im Stift Verden, die keine landesherrliche Machtbasis sein können.
Aber danach strebt der Fürstbischof von Verden und so versucht er nach Kräften,
seine Güter durch Tausch auf das Gebiet des Stifts Verden, dem alten Gau Sturmi,
zu konzentrieren und dort weitere Güter und Rechte zu erwerben.
Im 13.Jahrhundert ist Landesherr in weiten Teilen des alten Gaues Sturmi der
Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen, Burggraf von Magdeburg, Albrecht
II., so der offizielle Titel dieses askanischen Herrschers. Aber nach der Errichtung
des welfischen Herzogtums Braunschweig-Lüneburg zu Beginn des
13.Jahrhunderts kann Herzog Albrecht II. seine Stellung im altsächsischen
Kernbereich nicht behaupten. Nach und nach muss er seine Besitztitel im
wachsenden welfischen Einflussbereich aufgeben, darunter auch die
Grafschaftsrechte im Gebiet um Verden, dem altsächsischen Sturmi-Gau.
Der Gau Sturmi im altsächsischen
Herzogtum Sachsen um das Jahr 1000
Diözese und Stift Verden im 13 bis 16.Jahrhundert
Die Urhöfe
im Heidedorf Schwalingen