Bischof Johann II. von Verden erwirbt weitere Gebiete
im Stift Verden und auch 1 Hof in Schwalingen,
den letzten der 10 Höfe in diesem Heidedorf.
Nachdem der Herzog von Sachsen im Jahre 1288 seine Güter und Rechte in den
‚Gografschaften‘ und im ‚Freibann‘ an den Fürstbischof von Verden verkauft hatte,
verbleiben ihm im Gebiet des Stiftes Verden noch für weitere etwa 100 Jahre das
Eigentum an den verstreuten Rechten und Gütern, die die „Krummen Grafschaft“
genannt werden.
Knapp 100 Jahre später, im Juni des Jahres 1384
verkauft dann der askanische Herzog Albrecht von
Sachsen und Lüneburg diese ‚Krumme Grafschaft‘
an den Grafen Otto III.von Hoya und Bruchhausen.
Die Güterverzeichnisse der Grafen von Hoya
geben Auskunft darüber, um welche Dörfer und
Höfe es sich handelte, die Graf Otto von Hoya
1384 in der ‚Krummen Grafschaft‘ erworben hat:
Sie gehören zu den Kirchspielen Kirchlinteln,
Kirchwalsede, Verden, Wittlohe, zu den Kirchspielen Visselhövede, Rotenburg ,
Ahausen und Neuenkirchen. Im ganzen Kirchspiel Neuenkirchen ist es nur ein
einziger Hof, der durch den Kaufvertrag von 1384 einen neuen Eigentümer
bekommt: Es ist ein Hof zu Schwalingen oder „Zwalen“, wie das Dorf zu dieser Zeit
genannt wurde.
Aber schon ein Jahr später, im Dezember des Jahres 1385, überlässt Graf Otto III.von
Hoya die ‚Krumme Grafschaft‘ dem Verdener Bischof Johann II.von Zesterfleth
gegen Zahlung von 150 Lüneburger Mark. Diesem war sehr daran gelegen, dieses
große Gebiet der „Krummen Grafschaft“ seinem Stift und damit seiner
landesherrlichen Hoheit einzuverleiben. Der Graf von Hoya behält sicher allerdings
das Rückkaufsrecht vor.
So kommt in Schwalingen mit diesem Vertrag von 1385 auch der 10.Hof in den Besitz
der Bischöfe von Verden.
In den folgenden Jahrzehnten gibt es viel Streit zwischen den Grafen von Hoya und
den Bischöfen von Verden um die Rückgabe der „Krummen Grafschaft“. Selbst eine
Klage im 16.Jahrhundert vor dem Reichskammergericht zu Speyer führt nicht zur
Rückgabe an die Grafen von Hoya, denn im Verlauf des jahrzehntelangen Prozesses
sterben sie aus. Die Akte wird im März des Jahres 1591(!) in Speyer geschlossen.
Von den Jahren 1288 bzw. 1385 an sind also die Verdener Bischöfe Landes- und
Grundherren der 10 Schwalinger Urhöfe. Das ändert sich erst mit dem Ende des
Dreißigjährigen Krieges, als im Westfälischen Frieden im Jahre 1648 das Stift Verden
an das Königreich Schweden fällt und zum Herzogtum Verden verweltlicht wird.
Die Ober und Niedere Grafschaft Hoya
(innerhalb der roten Linie)
mit der “Krummen Grafschaft” östlich der Aller.
Aus dem mittelaterlichen Hoyaschen Güterverzeichnis:
Die Güter der Grafen von Hoya in der
‘Krummen Grafschaft’ im Gebiet des Stiftes Verden.
Siegel des Verdener Bischofs
Johann II. von Zesterfleth, ab 1380.
Die Umschrift lautet ungekürzt:
Sigullum Johannis dei gracia
episcopi ecclesie Verdensis.
Die Urhöfe
im Heidedorf Schwalingen